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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN

1.Geltung

1.1 Diese allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (nachstehend AGB) gelten für alle Lieferungen der

Holzstein GmbH an Kunden, sobald sie Bestandteil des Liefervertrages geworden sind.

1.2 Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden AGB sind auch für sämtliche Folgeleistungen zwischen der

Holzstein GmbH und dem Kunden gültig.

 

2.Offerte, Auftragsbestätigung und Inhalt des Vertrages

2.1 Die von der Holzstein GmbH abgegebenen Kataloge und Dokumentationen, namentlich die darin aufgeführten Preise

und technischen Angaben, sind unverbindlich. Änderungen sind jederzeit vorbehalten.

2.2 Die Offerten der Holzstein GmbH sind gemäss der darin enthaltenen Frist verbindlich. Fehlen Angaben dazu, ist die

Offerte 60 Tage lang verbindlich. Mündliche Angaben der Holzstein GmbH sind unverbindlich und freibleibend.

2.3 Die vom Kunden mündlich oder schriftlich abgegebene Bestellung ist für ihn bindend.

2.4 Bestellt der Kunde Güter und geht der Bestellung weder eine Offerte der Holzstein GmbH voraus noch eine

Auftragsbestätigung nach, so entsteht der Vertrag mit der Ausführung der Lieferung. Vertragsinhalt sind neben den

vorliegenden AGB die tatsächlich gelieferten Vertragsprodukte samt Produktespezifikationen und anderer Zusicherungen

sowie Bedingungen gemäss Lieferschein.

2.5 Bestellt der Kunde Güter, nachdem er eine Offerte von Holzstein GmbH erhalten hat, und führt die Holzstein GmbH

die Bestellung ohne weiteres aus, so entsteht der Vertrag mit Eingang der Bestellung, sofern diese mit der Offerte

übereinstimmt. Vertragsinhalt ist neben den vorliegenden AGB die in der Offerte umschriebenen Güter samt

Produktespezifikation und anderen Zusicherungen sowie Bedingungen gemäss Lieferschein.

2.6 Vertragsinhalt sind neben den vorliegenden AGB die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Vertragsprodukte samt

Produktespezifikationen und anderen Zusicherungen sowie Bedingungen, sofern der Kunde nicht nach deren Erhalt

umgehend in schriftlicher Form Änderungen fordert und die Holzstein GmbH diesen Änderungen ausdrücklich zustimmt.

2.7 Ansprüche gegenüber der Holzstein GmbH darf der Kunde nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Holzstein

GmbH an Dritte abtreten.

 

3.Preise, Transport- und Verpackungszuschläge

3.1 Alle Ankaufspreise verstehen sich unverpackt in Schweizer Franken exkl. Mehrwertsteuer.

Preisänderungen sind jederzeit möglich. Es gelten die am Liefertag gültigen Preise.

3.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Lieferzeitangaben als unverbindlich. Verspätete Lieferungen

berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten, Schadenersatzansprüche, Konventionalstrafen oder andere

Kosten einzufordern.

3.3 Die Lieferung erfolgt unfranko Domizil oder Baustelle. Mehrkosten für Cargo Rapid, Porto und Verpackung, für

Postversand sowie Expresssendungen werden in Rechnung gestellt. Lieferungen erfolgen nur innerhalb der Schweiz.

3.4 Spezialtransporte und/oder Spezialgeräte werden dem Kunden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

 

4.Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innert 30 Tagen netto zur Zahlung fällig.

Bei Verzug bezahlt der Käufer einen Verzugszins von 5 % ab Fälligkeitsdatum. Ohne Einsprache durch den Käufer

innerhalb von 8 Tagen, bezogen auf das Rechnungsdatum, anerkennt er, den Kaufpreis zu schulden. Eine nicht

fristgerecht widersprochene Rechnung gilt als Schuldanerkennung gemäss Art. 82 SchKG. Allfällige

Rechnungskorrekturen sind der Holzstein GmbH unverzüglich zu melden. Allfällige Reklamationen berechtigen nicht zum

Zurückhalten der Zahlung. Allfällige Gutschriften werden durch die Holzstein GmbH nach Prüfung des Sachverhaltes

ausgestellt.

4.2 Im Betreibungs-, Konkurs- oder Nachlassstundungsfall werden sämtliche offenen Lieferungen und Fakturen sofort zur

Zahlung fällig.

 

5.Vertragserfüllung

5.1 Ist zwischen den Vertragsparteien ein Liefertermin vereinbart worden und verspätet sich die Lieferfrist aus Gründen,

welche Holzstein GmbH nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin entsprechend. Die Überschreitung der

Lieferfrist berechtigt den Käufer in diesem Fall weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Verweigerung der Annahme

noch zu Schadenersatz.

 

6.Lieferbedingungen

6.1 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald dieser die Ware übernimmt. Der Abschluss einer allfälligen Versicherung

ist Sache des Käufers.

6.2 Ist die Lieferung durch Holzstein GmbH verabredet, so geht das Risiko auf den Käufer über, sobald die Ware am

Bestimmungsort abgeladen ist.

6.3 Transportschäden sind der Holzstein GmbH und dem Chauffeur sofort zu melden und auf dem Lieferschein zu

vermerken.

 

7.Prüfen und Abnahme der Lieferungen und Leistungen

7.1 Mängelrügen, die sich nicht auf Transportschäden beziehen, sind innert 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich

zu melden. Unterbleibt diese rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Ware als genehmigt. Ist die Ware schon verarbeitet worden,

ist die Mängelrüge ausgeschlossen.

7.2 Nachweisbar fehlerhaftes oder den Abmachungen nicht entsprechende Ware wird nach Wahl von Holzstein GmbH

innert angemessener Frist entweder ersetzt oder nachgebessert. Weitere Ansprüche, insbesondere

Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

7.3 Für die Verarbeitung und Sicherstellung der Produkte sowie dessen Zubehör gelten die gültigen SIA-Normen, die

Angaben und Hinweise der Branchenverbände / Institute sowie die spezifischen und aktuellen Merk- und Datenblätter.

7.4 Der Kunde kennt die Eigenschaften der gelieferten Produkte und die zur fachgerechten Verarbeitung notwendigen

Rahmenbedingungen für die Lagerung, den Einbau, die Verarbeitung, die Nutzung und die Sicherstellung des Unterhalts

und der Pflege. Andernfalls beschafft sich der Kunde vor der Arbeitsaufnahme die entsprechenden Informationen.

 

8.Gewährleistung, Haftung für Mängel

8.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

8.2 Zugesichert sind nur jene Eigenschaften, welche in den Offerten, Auftragsbestätigungen sowie Lieferscheinen als

solche bezeichnet worden sind.

8.3 Produktespezifikationen auf der Auftragsbestätigung und andere darin zugesicherte Eigenschaften, welche von

denjenigen in den Offerten abweichen, gehen in jedem Fall vor.

8.4 Die Holzstein GmbH übernimmt die Gewährleistung für Mängel und Fehler an Vertragsprodukten oder deren Teile, die

innerhalb der Gewährleistungsfrist nachweislich als Folge schlechten Materials oder fehlerhafter Fabrikation auftreten.

Ersetzte Vertragsprodukte bzw. deren Teile werden Eigentum der Holzstein GmbH.

Der Aufwand für die Ersatzlieferung darf jedoch in keinem Fall den jeweiligen Zeitwert der gesamten ursprünglich

gelieferten Lieferung übersteigen.

8.5 Alle anderen unmittelbaren und/oder mittelbaren, direkten und/oder indirekten Schäden und/oder Folgeschäden sind

von der Gewährleistung und Haftung der Holzstein GmbH ausgeschlossen.

 

9.Warenretouren

9.1 Warenretouren erfolgen nur nach ausdrücklicher Rücksprache mit der Holzstein GmbH.

9.2 Keine Rücknahmen sind möglich bei Sonderanfertigungen.

 

10.Allgemeines

10.1 Holz ist ein natürlicher Werk und Baustoff. Farb- und Strukturunterschiede sind Eigenschaften des Naturproduktes

Holz und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Äste und kleine Risse sind natürlich und zum Teil gewollt und sind kein

Grund zur Beanstandung.

10.2 Muster und fotografische Reproduktionen können die Optik des Produktes zwar beispielhaft repräsentativ darstellen,

jedoch nicht in der gesamten Bandbreite der Farben, Texturen und Maserungen, die das Produkt auszeichnen.

10.3 Holzböden verändern sich durch die Lichteinstrahlung im Haus ganz natürlich in der Farbe.

 

11.Gerichtsstand und anwendbares Recht

11.1 Falls Streitigkeiten nicht einvernehmlich gelöst werden können, wird der Gerichtstand Murten festgelegt. Anwendbar

ist nur Schweizerisches Recht.

 

Gültig ab 15.11.2016 bis auf Widerruf

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